Gesetzentwurf zum Warnschussarrest
Mittwoch, 25. April 2012

Am Freitag, den 27.04.2012 wurde im Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten, der den Titel: "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten" trägt.

iconGesetzentwurf

Damit soll einerseits der sogenannte "Warnschussarrest", also die Möglichkeit zur Verhängung von Jugendarrest neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe in das Jugendgerichtsgesetz eingeführt werden.

Zum anderen soll der § 105 Abs. 3 JGG geändert werden: Bei Heranwachsenden soll die Höchstdauer der Jugendstrafe für Mord in Fällen einer besonderen Schwere der Schuld von bisher zehn auf fünfzehn Jahre angehoben werden.

Neben diesen beiden Punkten, mit denen die Regierung Verabredungen aus der Koalitionsvereinbarung umsetzt, soll mit dem Entwurf die sogenannte "Vorbewährung" rechtlich eindeutig geregelt werden. Die Vorbewährung war bisher gesetzlich eigentlich so nicht vorgesehen, sondern hatte sich aus der Möglichkeit im JGG, über die Aussetzung einer verhängten Jugendstrafe nachträglich per Beschluss zu entscheiden, in der Praxis herausgebildet.

Die KAGS hat im Jahre 2008 in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BVkE und dem DCV den Warnschussarrest und die Anhebung der Höchstdauer der Jugendstrafe abgelehnt.

icon Erziehung hat Vorrang! Delinquente junge Menschen achten statt ächten (124.83 kB) 

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 9. Mai 2012 )
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Der Rechtsstaat funktioniert
Mittwoch, 25. April 2012

Auch wenn die Empörung über das Urteil des Karlsruher Landgerichts vom 24.04.2012 nachvollziehbar ist: Dass die Richter den vier Klägern insgesamt 240.000 € Schmerzensgeld für die an ihnen zu lange vollzogene Sicherungsverwahrung zusprachen, ist richtig.

„Es ist ein Beleg dafür, dass sich die Justiz nicht vereinnahmen lässt und auch Menschen, die selbst schweres Unrecht begangen haben, die ihnen zustehenden Rechte nicht versagt“, so die Vorsitzende der KAGS, Lydia Halbhuber-Gassner.

Vier ehemalige Sicherungsverwahrte hatten das Land Baden-Württemberg auf Schadensersatz verklagt, nachdem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Dezember 2009 die 1998 eingeführte rückwirkende Verlängerungsmöglichkeit der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt hatte. Das Gericht sprach den Klägern für jeden unrechtmäßig in der Sicherungsverwahrung verbrachten Monat 500 € Schadensersatz zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land Baden-Württemberg hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 25. April 2012 )
 
Neuerscheinung: Was kann kirchliche Straffälligenhilfe leisten?
Mittwoch, 25. April 2012

dueringer_schaefer.pngWie kann das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes auch hinter Gefängnismauern umgesetzt werden in Zeiten, in denen sich das Gesicht des Justizvollzugs stark verändert hat? Der Übergang der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder und zahlreiche neue Modelle zur Organisation und Steuerung von Strafvollzugseinrichtungen sorgten in den letzten Jahren für offene Fragen, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten.

2010 erschien der „Orientierungsrahmen zur Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug“, herausgegeben von der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe im Deutschen Caritasverband und der Evangelischen Konferenz für Straffälligenhilfe. Im Rahmen einer Tagung im Sommer 2011 ging es um die daraufhin aufgeworfenen Fragen im Rahmen eines Symposiums.

Dessen Beiträge und Inhalte sind im unlängst erschienenen Band 145 der Arnoldshainer Texte unter dem Titel „Was kann kirchliche Straffälligenhilfe leisten?“ zusammengestellt worden. Neben einer Einführung der Herausgeber finden sich darin Beiträge der Vorsitzenden der KAGS, Lydia Halbhuber-Gassner, des Vorsitzenden der EKS, Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer, von Eva-Maria Eicke, Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa, sowie von Prof. Dr. Rüdiger Wulf, Justizministerium Baden-Württemberg. Eine Komplettabdruck des Orientierungsrahmens sowie thematisch relevante Gesetzestexte ergänzen die Ausführungen.

Hermann Düringer / Karl Heinrich Schäfer (Hrsg.): Was kann kirchliche Straffälligenhilfe leisten? Zur Umsetzung des Orientierungsrahmens zur Zusammenarbeit mit dem Justizvollzug. 72 Seiten, broschiert. Verlag Haag + Herchen Hanau.
ISBN 978-3-89846-658-5. 19,80 €

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 25. April 2012 )
 
Karl Heinrich Schäfer erhielt hessischen Verdienstorden
Mittwoch, 25. April 2012
Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer erhielt kürzlich aus den Händen der Kultusministerin Dorothea Henzler den Hessischen Verdienstorden am Bande für sein langjähriges ehrenamtliches Wirken. „Sie haben sich durch Ihr herausragendes Engagement nicht nur um die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, sondern auch um das Gemeinwohl in Hessen verdient gemacht“, so Frau Henzler. Zu dem vielfältigen ehrenamtlichen Engagement Schäfers zählt aktuell auch die Tätigkeit als Vorsitzender der Evangelischen Konferenz für Straffälligenhilfe (EKS). „Ich freue mich, mit Ihnen einen so engagierten und profilierten Mitstreiter in diesem nicht immer sehr einfachen Bereich zu haben“ gratulierte die Vorsitzende der KAGS, Lydia Halbhuber-Gassner in Namen des Vorstandes und der Geschäftsstelle dem Geehrten.
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 25. April 2012 )
 
Jugendstrafvollzug in Freien Formen in NRW
Montag, 16. Januar 2012

In diesem Sommer wird Nordrhein-Westfalen den sogenannten Jugendstrafvollzug in freien Formen einführen – vorerst im Rahmen eines auf drei Jahre befristeten Modellprojektes. Dazu wird die Jugendhilfeeinrichtung Raphaelshaus (www.raphaelshaus.de)  in Dormagen nach der Sommerpause eine neue Gruppe eröffnen. Für sieben Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren werden Plätze in einem neu erstellten Anbau geschaffen.

Die Jugendstrafe in „freien Formen“ zu vollziehen, beruht auf der Überlegung, dass junge Gefangene in der Jugendhilfe individueller und effektiver gefördert werden können als in Jugendhaftanstalten. Mit dem neuen Angebot des Raphaelshauses wird eine Maßnahme umgesetzt, die die „Enquetekommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine effektive Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen (Enquetekommission III)“ empfohlen hat. Auch der Deutsche Caritasverband, die KAGS und der BVkE haben sich im gemeinsamen Positionspapier „Erziehung hat Vorrang“ dafür ausgesprochen, Jugendhilfeangebote als Reaktion auf delinquentes Verhalten verstärkt in den Blick zu nehmen.

Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen hat das Raphaelshaus als Kooperationspartner ausgewählt, weil es im öffentlichen Ausschreibungsverfahren das überzeugendste intensiv-pädagogische Konzept vorgelegt habe. Im Raphaelshaus werden bereits seit vielen Jahren rund 250 Kinder und Jugendliche in verschiedensten Formen der stationären und teilstationären Jugendhilfe betreut. Die seit über zehn Jahren laufende Begleitforschung attestiert der Einrichtung ausgezeichnete Erziehungserfolge.

Die neue stationäre Wohn- und Lebensgruppe für die jungen Gefangenen des Modellprojekts wird sich in das bestehende differenzierte pädagogische Angebot der Einrichtung einfügen. Raphaelshaus-Direktor Hans Scholten erklärte dazu in der NGZ: "Es ist keine geschlossene Gruppe, aber eine mit hoher Aufsicht. Wir vereinen Konsequenz und den stark strukturierten Alltag mit Wertschätzung und geben den Jugendlichen eine Perspektive."

Letzte Aktualisierung ( Montag, 16. Januar 2012 )